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Pressemitteilung

Braucht die deutsche Einheit nach 40 Jahren ein gemeinsames demokratisches Versprechen?

Können die Menschen in Deutschland ihre demokratische Ordnung nach 40 Jahren Einheit gemeinsam neu bejahen und weiterentwickeln?

Grafik: Haus der Demokratie

Elemente einer Demokratie – von den Bürgern, für die Bürger: dialogorientierte, deliberative, beteiligungsorientierte, direkte, parlamentarische und repräsentative Demokratie – das Ganze ohne Populismus und Profitlobbyismus. Grafik: Harald Vauk

Ein Impuls zum 23. Mai 2026


Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Nach der Friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung 1990 wurde es zur gemeinsamen Grundlage des vereinten Deutschlands. Juristisch war dieser Weg erfolgreich. Gesellschaftlich blieb jedoch bei manchen Menschen das Gefühl zurück, dass die innere Einheit nie vollständig gemeinsam gestaltet wurde. Nicht zwei Staaten entwickelten gemeinsam eine neue demokratische Ordnung, sondern die DDR trat nach ein paar Grundgesetz-Anpassungen dem bestehenden politischen und rechtlichen System der Bundesrepublik bei.

Das Grundgesetz gilt bis heute als eine freiheitlichste demokratische Ordnung weltweit. Es darf nicht um eine Debatte zur Abschaffung bewährter demokratischer Grundlagen gehen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands ihre demokratische Ordnung nach Jahrzehnten gemeinsamer Geschichte bewusst gemeinsam bestätigen, weiterentwickeln und neu formulieren möchten.

Dabei könnte weniger ein fertiger Verfassungsentwurf im Mittelpunkt stehen als vielmehr ein offener demokratischer Beteiligungsprozess. Denkbar wären Bürgerdialoge, kommunale Zukunftswerkstätten, Bürgerräte, Jugendforen oder ein bundesweiter „Konvent der Demokratie“. Gerade die Verbindung unterschiedlicher Erfahrungen aus Ost- und Westdeutschland könnte helfen, gegenseitiges Verständnis zu vertiefen und die gesellschaftliche Einheit weiterzuentwickeln.

Ein solcher Prozess hätte mehrere Chancen. Viele Menschen erleben Politik heute als fern und schwer beeinflussbar. Beteiligungsformate könnten das Vertrauen stärken, demokratische Mitverantwortung fördern und besonders junge Menschen stärker einbeziehen. Demokratie würde dadurch nicht nur als staatliche Ordnung, sondern als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe erfahrbar werden.

Hinzu kommt, dass sich Deutschland seit 1949 grundlegend verändert hat. Fragen digitaler Öffentlichkeit, künstlicher Intelligenz, sozialer Teilhabe, Klimaverantwortung oder europäischer Integration stellen neue Anforderungen an demokratische Institutionen. Ein gesellschaftlicher Verfassungsdialog könnte helfen zu klären, welche Werte und Regeln die Demokratie künftig tragen sollen.

Gleichzeitig gibt es berechtigte Gegenargumente. Das Grundgesetz funktioniert erfolgreich und genießt hohes internationales Ansehen. Kritiker warnen davor, durch eine Verfassungsdebatte unnötige Unsicherheit zu erzeugen oder gesellschaftliche Konflikte zu verschärfen. Gerade in polarisierten Zeiten besteht die Gefahr, dass komplexe demokratische Fragen vereinfacht oder ideologisch instrumentalisiert werden. Auch könnten große Beteiligungsprozesse Erwartungen wecken, die politisch kaum erfüllt werden können.

Deshalb müsste ein solcher demokratischer Dialog verantwortungsvoll gestaltet werden: mit klaren demokratischen Leitplanken, unabhängiger Moderation, wissenschaftlicher Begleitung und ehrlicher Transparenz über Möglichkeiten und Grenzen. Vielleicht liegt die entscheidende Frage jedoch nicht darin, ob Deutschland eine völlig neue Verfassung braucht.

Vielleicht lautet die eigentliche Frage vielmehr:
„Können die Menschen in Deutschland ihre demokratische Ordnung nach 40 Jahren Einheit gemeinsam neu bejahen und weiterentwickeln?“

Dann wäre ein Verfassungsdialog kein Zeichen von Unsicherheit oder Bruch mit der Geschichte, sondern Ausdruck demokratischer Reife und bewusste gemeinsame Aneignung demokratischer Verantwortung. Gerade darin könnte ein neues gemeinsames demokratisches Versprechen entstehen.

 

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