ödp - Ökologisch - Demokratische Partei Sachsen

ödp-Konzept für einen zukunftsweisenden, ökologischen Hochwasserschutz



Die jüngsten Hochwasserfluten an Elbe, Donau und Mulde mit allen ihren Folgen nimmt die ödp Sachsen wie auch andere Gliederungen der Partei zum Anlass, eine ökologisch ausgerichtete Neuorientierung in der Wasser- und Raumordnungspolitik zu fördern. Die immer raschere Folge von sogenannten „Jahrhunderthochwassernx ( beispielsweise 1983, 1988, 1993 und 1995 an Rhein und Mosel, 1988 und 1999 an der Donau, im Sommer 1997 an der Oder sowie im Sommer 2002 an der Elbe) wird maßgeblich durch menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt verursacht.

  1. Die zunehmende Erwärmung der Erdatmosphäre („Klimawandelx) - u.a. als Folge der Verbrennung von fossilen Rohstoffen - trägt dazu bei, dass Wasser schneller verdunstet, die Luft mehr Wasser speichern und transportieren kann und die Niederschlagsmengen in den Wintermonaten steigen. Die Gletscher der Alpen schmelzen zusehends ab.
  2. Die steigende Hochwassergefahr ist im Wesentlichen verursacht durch die zunehmende Flächenversiegelung durch Siedlungen und Verkehrswege. Bereits 12 Prozent der Landesfläche Deutschlands (fast 4 Millionen Hektar) sind versiegelt. In Ballungsräumen sind bis zu 80 Prozent der Fläche überbaut. Und die Tendenz ist weiterhin steigend: Immer noch werden täglich ca. 130 Hektar (das entspricht ca. 200 Fußballfeldern) zugebaut. Dadurch wird eine Versickerung des Regenwassers ins Grundwasser und ein erster Rückhalt in der Fläche unterbunden.
  3. Immer noch werden in direkter Flussnähe Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen.
  4. In vorhandenen Bau- und Gewerbegebieten werden die Gebäude und Anlagen ohne Rücksicht auf und ohne Anpassung an die Hochwassergefahr errichtet, die Schäden an diesen Anlagen sind immens, der Austrag von wassergefährdenden Stoffen groß.
  5. Mitverantwortlich für die Hochwassergefahr ist außerdem die Intensivbewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft sie steigert den Wasserabfluss auf dem Land.
  6. Durch die Begradigung von Bächen und Flüssen ist Rückhalteraum verloren gegangen, sodass immer größere Wassermengen immer schneller in die großen Flüsse weitergeleitet werden.


Das ödp-Konzept:

Technische Maßnahmen können die Hochwasserproblematik nur bedingt entschärfen. Die Menschen müssen aufmerksamer werden für die Hochwassergefahren, die mit einem Leben am Fluss verbunden sind und schon immer waren. Eine gesellschaftliche Sensibilisierung aller Betroffenen für die Themen Hochwasserschutz, Schadensbegrenzung, Bauen in hochwassergefährdeten Lagen und Renaturierung der Flusslandschaften ist dringend geboten. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die die regionalen, sozialen, wirtschaftlichen Belange und den umweltgerechten Umgang mit den Lebensräumen der Flüsse in Einklang bringen und auch Einschränkungen zu Lasten von Siedlungsentwicklung bedeuten können.

Auf Ebene der Regierungen und staatlichen Verwaltungen ist das Problem bereits ausreichend erkannt: Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und die Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) haben jeweils umfangreiche, durchdachte Hochwasseraktionspläne verabschiedet. Das rechtliche Instrumentarium von Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz bietet ausreichende Möglichkeiten, den Hochwassergefahren entgegenzusteuern. Die rheinland-pfälzische Wasserwirtschaftsverwaltung ist aktiv bei Gewässerrenaturierungen (Aktion Blau) und der Schaffung von neuen Rückhalteflächen und Poldern tätig, um die Extremhochwasserstände abzufangen.

Das Defizit liegt im Wesentlichen an den Widerständen und in der fehlenden Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vor Ort, bei den kommunalen Entscheidungs- und Planungsträgern und den Bauherren. Mittelkürzungen in den Haushalten auch der Bundesländer zu Lasten von Hochwasserschutzmaßnahmen und Polderbauten verschärfen die Situation.

Das bedeutet für uns:

  • In der Bevölkerung, insbesondere bei den (kommunal-)politischen Entscheidungsträgern und Akteuren ist das Bewusstsein über Hochwassergefahren zu stärken.
  • Die bestehenden Hochwasseraktionspläne für Rhein (IKSR), Mosel, Saar (IKSMS), Nahe und Sieg sind zügig und konsequent unter der Mitwirkung aller Betroffenen (Wasserwirtschaftsverwaltung, Gemeinden, Bauherren, Landwirte) umzusetzen.
  • Die Hochwasserspitzen sind kurzfristig durch die Fertigstellung der bereits geplanten technischen wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Polder, Deiche, Hochwasserschutzwände) zu mindern.
  • Der zunehmenden Versiegelung von Flächen ist Einhalt zu gebieten. Die Entsiegelung von Flächen ist voranzutreiben.
  • Energie- und Verkehrspolitik sind im Sinne des Agenda 21-Prozesses so zu gestalten, dass dem beginnenden Klimawandel und seinen Folgen für den Wasserhaushalt entgegengesteuert wird.


Wasserrecht

  • Umfassende Ausweisung von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung nach dem Landeswassergesetz.
  • Aufnahme des Zustimmungsvorbehaltes für Wasserbehörden bei bauplanerischen Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten in das Landeswassergesetz.


Kommunale Bau- und Entwicklungsplanung

  • Raumordnerisches ökologisches Entwicklungsziel in Flussauen.
  • Anpassung des Baurechts und der Raumordnungsgesetzgebung, nachdem bereits im Wasserrecht die gesetzlichen Vorgaben zur Freihaltung von Überschwemmungsgebieten im WHG verschärft wurden und aktuell in das LWG übernommen werden.
  • Aufnahme von Restriktionen hinsichtlich des Bauens in Überschwemmungsgebieten in das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung (z.B. Forderung nach Aufständerung von Gebäuden).
  • Keine weiteren Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrswegeplanungen und nur naturschonende Freizeitplanungen in den gesetzlich festgesetzten als auch in den faktischen Überschwemmungsgebieten der Flüsse und größeren Bäche.
  • Geeignete Maßnahmen zur Entsiegelung und Regenwasserversickerung innerhalb der Siedlungen. Nutzung von Ausgleichsflächen für die Ökokonten.


Individuelle Bauvorhaben

In vorhandenen überflutungsgefährdeten Siedlungsgebieten hochwasserangepasstes Bauen (z.B. Aufständerung von Gebäuden).

Sicherung von Heizöllagerstätten und gewerblichen Flächen, auf denen mit wasser-gefährdenden Stoffen umgegangen wird, gegen Schäden durch Hochwasser; Einsatz von Pflanzenöl statt von Mineralöl.

Ausreichender vorausschauender Versicherungsschutz gegen Hochwasserschäden (Elementarschadensversicherung).


Gewässerunterhaltung

  • Die Renaturierung der Auen von Rhein, Mosel, Lahn, Saar, Nahe und Sieg und ihrer Nebengewässer ist zu verstärken.
  • Verzicht auf weitere naturzerstörende Ausbaumaßnahmen an Rhein und Mosel.
  • Schaffung von Ausgleichsflächen für verlorene Retentionsräume durch Rückverlegung von Deichen und Schaffung von Poldern an ausgewählten Standorten.
  • Konzepte zur Schaffung natürlicher Überflutungsbereiche entlang der Flüsse.
  • Hochwasservorsorge darf nicht an Länder- und Staatsgrenzen halt machen. Beteiligung auch des Bundeslandes Hessen an den Hochwasserschutzmaßnahmen für den Rhein. Einbeziehung des Naturschutzgebietes Kühkopf.
  • Konsequenter und engagierten Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie zur Herstellung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer, die auch eine Verbesserung der Gewässermorphologie und beinhaltet und damit extremen Abflussverschärfungen und Hochwasserereignissen entgegenwirkt.


Abwasserbeseitigung

  • Anstelle der Verlegung von Regenwasserkanälen mit gezielter Ableitung in Gräben, Bäche und Flüsse weitestgehende Versickerung des Regenwassers auf den Hausgrundstücken, in der Fläche oder über Versickerungseinrichtungen für Baugebiete.


Landwirtschaft

  • Ausbau der ökologischen – extensiven - Land- und Forstwirtschaft.
  • Standortgerechte land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Auen.
  • Verzicht auf weitere Entwässerungen, und auf die Umwandlung von Grünland- in Ackerflächen. Anpflanzung von Hecken und Gehölzen. Bereicherung der ausgeräumten Kulturlandschaft.

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Verabschiedet auf der 1. Sitzung des Arbeitskreises Hochwasserschutz am Freitag, 17.01.2003 in Koblenz.