Gesundheit

Unsere Gesellschaft neigt dazu, Menschen krank zu machen: Belastung, Erfolgsdruck, Ängste, Suchtgefahren kratzen am Wohlbefinden. Menschen brauchen starke Hausärzte und Apotheker vor Ort. Und sie brauchen die Freiheit sich für die Heilmethode ihrer Wahl zu entscheiden.

ÖDP-Forderungen zur Gesundheit

Gesundheit ist keine Ware

 
Gesundheit ist keine Ware sondern ein Recht der Bürger. Dieses Prinzip muss erhalten bleiben.

 

Ärzte

 
Der freiberuflich tätige Arzt muss Vertrauensperson des Patienten bleiben. Dies gelingt nur, wenn die Behandlung der gesetzlich Versicherten angemessen bezahlt wird. Der Gebietsschutz für Ärzte ist aufrecht zu erhalten, damit Gesundheitskonzernen der Zugriff auf die ambulante Versorgung der gesetzlich Versicherten verwehrt bleibt.

 

Krankenkassen

 
Diagnosen, sind nicht der Krankenkasse sondern nur dem Medizinischen Dienst der zu bildenden (vereinigten) Gesetzlichen Krankenversicherung bekannt zu geben. Dieser hat auch für Kostentransparenz der medizinischen Leistungen zu sorgen und in Zusammenarbeit mit geeigneten Fachgremien ein angemessenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Einsatz und zu erwartendem medizinischen Nutzen anzustreben.
Die Mittelverwendung der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. Anteil von Sonderprogrammen, Verwaltung) sind zeitnah offen zu legen.
Die in den letzten Jahren immer weiter vorangetriebene kostspielige Bürokratisierung einschließlich überzogener Vorschriften, die die Qualität der medizinischen Versorgung nur scheinbar erhöhen, ist auf ein sachorientiertes Maß zurück zu führen.
Die Abrechnung der ärztlichen Leistung muss auch bei der gesetzlichen Krankenkasse übersichtlich und überprüfbar und für den Patienten einsehbar sein.
Einsparungen können auch im Bereich der pharmazeutischen Industrie erreicht werden. Es geht nicht an, dass Milliardengewinne in diesem Bereich erzielt und unverhältnismäßig hohe Werbeetats durch Krankenkassenbeiträge auf der anderen Seite finanziert werden. - Zur Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse gehört auch die Nichtakzeptanz von kostspieligen Scheininvestitionen der pharmazeutischen Industrie, die ohne medizinischen Gewinn lediglich der Gewinnmaximierung durch Umgehung patentrechtlicher Regelungen dienen.

 

Einheitskrankenkasse

 
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in einer einheitlichen Krankenkasse zusammenzuführen. Das erspart erhebliche Verwaltungskosten. Die verwaltungsaufwändigen immer wieder anzupassenden Ausgleichszahlungen zwischen den Kassen wegen unterschiedlicher Mitgliederstruktur (Alter, Einkommen, Gesundheitszustand) entfallen dann ganz. Auch Werbeetats der Kassen werden überflüssig.

 

Krankenversicherung

 
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung werden aufgehoben, so dass auch Besserverdienende pflichtversichert sind. Private Zusatzversicherungen für Sonderleistungen (z. B. Einbettzimmer; medizinische Leistungen außerhalb der Regelversorgung) sind möglich. Im Falle einer gleichzeitigen privaten Voll-Krankenversicherung gehen die Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die private Versicherung über. So können die Beiträge zur Privatversicherung gemindert werden. - Die Folge ist einerseits eine Stärkung der finanziellen Leistungskraft der gesetzlichen Kassen. Andererseits können Leistungsfähigkeit und Leistungsumfang der Privaten Krankenkassen erhalten bleiben.

 

Krankheits- und Pflegefall

 
Die Ansprüche für den Krankheits- und Pflegefall bleiben für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung gleich, wie das auch heute für die Pflichtversicherten gilt.

 

Deckungslücke Krankheitskosten

 
Die sich aufgrund des Geburtenrückgangs ergebende Deckungslücke für die Krankheitskosten im Alter ist durch anzusparende Kapitalbeiträge zu schließen. Sie sind zumindest teilweise von den Beitragszahlern ohne Kinder (zum geringeren Teil auch von Eltern mit einem Kind) als Bestandteil der eigenen Alterssicherung über die Bildung eines Kapitalstocks aufzubringen, um die nachfolgende Generation zu entlasten. Ihre Finanzierung ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der fehlenden (bzw. geringeren) Kinderkosten zumutbar.

 

Medikamente

 
Ärzte und Apotheker sind zu verpflichten, die jeweils preisgünstigsten Medikamente unter Beachtung gleicher medizinischer Wirksamkeit zu verordnen bzw. abzugeben. Reimporte zur Kosteneinsparung sind abzulehnen. Stattdessen sind die Arzneimittelhersteller zur Einführung einheitlicher Preise auf europäischem Niveau zu verpflichten.

 

Naturmedizin

 
Naturmedizin, die häufig wesentlich weniger Nebenwirkungen erzeugt als chemisch hergestellte Arzneimittel, soll immer dann auch von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, wenn sie eine mit chemisch hergestellten Medikamenten vergleichbare Wirkung aufweist.

 

Heilpraktikerausbildung

 
Die Heilpraktikerausbildung ist deutlich zu verbessern und einheitlich zu regeln.

 

Suchtprävention

 
Nachweislich gesundheitsschädliche Substanzen (Tabak, Alkohol u. a.) sind mit höheren Steuern zu belasten. Die eingenommenen Mittel sind zur Suchtprävention und Behandlung suchtbedingter Krankheiten der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird erreicht, dass die Folgen gesundheitsgefährdenden Verhaltens von den Betroffenen selbst (mit)finanziert werden.

 

Verbot von Tabak- und Alkoholwerbung

 
Verbot von offener und verdeckter Tabak- und Alkoholwerbung. Beschränkung des Vertriebes von Tabakprodukten auf Fachgeschäfte, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben dürfen.

 

Nichtraucherschutz

 
Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzgesetzes unter Einbeziehung des Mitarbeiterschutzes, denn kein Mensch darf zum Mitrauchen gezwungen werden! Die Kosten der Schäden durch Tabak- und Alkoholgebrauch müssen entsprechend dem Verursacherprinzip wie in den USA von den jeweiligen Industrien getragen werden. Exportverbote für Tabakprodukte.

 

Jugendschutz

 
Der gesetzlich vorgeschriebene Jugendschutz (Zugang zu Alkohol, Tabakwaren u. a.) muss besser durchgesetzt werden. Dazu kommen auch Maßnahmen bis zum Lizenzentzug (z.B. bei Gaststätten) in Betracht.

 

Forschungsstandort

 
Deutschland soll wieder ein gefragter und innovativer Forschungsstandort werden. Es sind unter Einbeziehung alternativer Methoden besonders solche Forschungen zu fördern, die möglichst nebenwirkungsarme Medikamente und Behandlungsmethoden betreffen. Bei Forschung und Produktion müssen ethische und ökologische Grenzen gesetzt werden.

 

Krankenhausversorgung

 
Die dezentrale, wohnortnahe Krankenhausversorgung ist vorzugsweise in der Hand kommunaler Träger sicherzustellen. Durch Kooperation und Koordination von Einrichtungen untereinander und mit niedergelassenen Ärzten sind qualitative Verbesserungen und wirtschaftliche Effizienz gleichermaßen zu erzielen. Die Schließung zahlreicher patientennaher Krankenhäuser zugunsten von Großkliniken muss verhindert werden.

 

Doppeluntersuchungen

 
Die Erfassung von Krankheitsdaten zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen ist sinnvoll, soll aber in der Hand der behandelnden Ärzte und des Patienten bleiben. Patientenakten zum Mitnehmen oder ähnliche Dokumentationen erfüllen diesen Zweck ohne das Risiko des Datenmissbrauchs unvertretbar zu erhöhen.

 

Hospize

 
Hospizstationen und ambulante Hospizdienste zur menschenwürdigen Betreuung Todkranker sind auszubauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten.

 

MAK-Werte

 
Die toxische Gesamtbelastung des Menschen und die Beseitigung schädlicher Umwelteinflüsse sind verstärkt zu erforschen. Die Einhaltung von MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) bei Giftstoffen ist verlässlich zu kontrollieren.

 

Gesundheitsvorsorge

 
Alle Bevölkerungskreise sind über aktive Gesunderhaltung durch sinnvolle Ernährung und Lebensführung, beginnend in Kindergärten und Schulen, aufzuklären. Eine ausgewogene Ernährung (u. a. Vollwerternährung) in allen öffentlichen Einrichtungen mit Küchen, Kantinen oder Mensen, insbesondere in Krankenhäusern, ist sicherzustellen.

 

Betreutes Wohnen

 
Statt der Isolation und Abschiebung in Einrichtungen vor der Stadt muss das Wohnen mit und neben pflegebedürftigen und behinderten Menschen, wo gewünscht auch zeitlich begrenzt, durch Rahmenrichtlinien zum „betreuten und integrierten Wohnen“ bundesweit geregelt werden.

 

Kinder mit Behinderung

 
Die Frühförderung von Kindern mit Behinderung ist bestmöglich zu gewährleisten, um langfristige Folgeschäden zu vermeiden. In Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen sollen behinderte und nicht behinderte Menschen soweit wie möglich gemeinsam erzogen werden und mit- sowie voneinander lernen. Die gleichberechtigte Teilnahme von Kindern mit Behinderung am Unterricht in Integrationsklassen ist sicherzustellen. Es entfallen dann auch Fahrtkosten zu meist weit entfernten Sonderschulen.

 

Behindertenfahrdienst

 
Der Behindertenfahrdienst ist bundesweit und preisgebunden zu vereinheitlichen und auszubauen, wobei unzumutbare Wartezeiten oder Fahrbedingungen abzustellen sind.

 

Berufliche Integration behinderter Menschen

 
Die Anzahl gemeinsamer Arbeitsplätze von behinderten und nicht behinderten Menschen ist durch Anreize bedarfsgerecht zu erhöhen. Eine drastische Anhebung der Abgaben für Behörden und Betriebe, die zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen, ist unerlässlich. Menschen mit Behinderungen ist der Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Unser Ziel ist berufliche Integration statt Aussonderung. Finanzielle Unterstützungen sind an die Person des Menschen mit Behinderung und nicht an eine Institution zu koppeln. Dies ermöglicht Hilfestellungen genau dort, wo sie dieser Personenkreis selbst möchte. Die Entgelte für die in Behindertenwerkstätten geleisteten Arbeiten sind angemessen zu erhöhen.

 

Mitspracherechte behinderter Menschen

 
Selbsthilfe findet unsere Unterstützung. Behindertenverbänden sind bei politischen Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen Mitspracherechte einzuräumen.

 

Bioethik in die Verfassung

 
Die ÖDP tritt dafür ein, alle Verfassungen, vom Land über den Bund bis hin zu einer künftigen EU-Verfassung mit klar eingrenzenden Aussagen zur Bioethik auszustatten. Die verfassungsrechtliche Rahmensetzung für die Entwicklung der Medizin und Biotechnologie ist eine der wichtigsten politisch-gesellschaftlichen Aufgaben am Anfang des neuen Jahrhunderts. Neben der „Würde des Menschen von Anfang an“, muss das Verbot des Klonens menschlichen Lebens und das Verbot der Keimbahnmanipulation Verfassungsrang bekommen. Möglichkeiten der modernen medizinischen Verfahren, die gegen die Würde einzelner Menschen verstoßen, dürfen nicht zugelassen werden. Das gilt für die gesamte Lebenszeit von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.

 

Embryonenschutz

 
Die Aussicht, vielleicht in Zukunft schwere Krankheiten heilen zu können und menschliches Leid zu mildern, rechtfertigt nicht das Abtöten lebensfähiger menschlicher Embryonen. Auch die massiven materiellen Interessen von Versicherungen und Pharmaindustrie dürfen nicht dazu führen, diesen elementaren Grundsatz aufzugeben. Ebenso inakzeptabel ist das Argument, Deutschland müsse nachziehen, wenn in anderen Ländern bereits Embryonen zum bloßen Material degradiert werden.

 

Klonen

 
Das Klonen von Menschen ist als eine neue und besonders gravierende Form der Fremdbestimmung von Menschen über Menschen mit dem Prinzip der Menschenwürde unvereinbar und daher zu verbieten.

 

Embryonenschutzgesetz

 
Das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz wurde durch eine Stichtagsregelung und die schon einmal erfolgte Verschiebung aufgeweicht. Es ist in seinen Grundzügen wiederherzustellen und für die gesamte EU eine ähnliche Gesetzeslage zu schaffen.
Wie es das Embryonen-Schutzgesetz bereits festschreibt, dürfen bei in-vitro-Fertilisationen nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie tatsächlich in die Gebärmutter eingebracht werden sollen. Einen größeren „Vorrat“ einzufrieren, ist unzulässig. Menschliche Embryonen sind auch in der Petri-Schale uneingeschränkt zu schützen.

 

Stammzellen

 
Die Herstellung (Zeugung) menschlicher Embryonen einzig für die Verwendung in der Forschung oder in der Medizin ist grundsätzlich abzulehnen. Der Import von Embryonen und embryonalen Stammzellen ist zu verbieten.

 

Adulte Stammzellen

 
Die Forschung mit adulten Stammzellen, die von zustimmungsfähigen, erwachsenen Menschen zur Verfügung gestellt werden, ist zu verstärken. Die freiwillige Konservierung der Nabelschnur ist zu ermöglichen, um hocheffektive Therapien zu fördern.

 

Genetischer Datenschutz

 
Ein strenger genetischer Datenschutz muss durch weitreichende Gesetze garantiert werden. Dies gilt insbesondere für das Arbeits- und Versicherungsrecht. Alle über eine Person - gleich zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise - gewonnenen genetischen Daten gehören dieser Person. Ausnahmen sind nur zur Verfolgung und Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Klärung wichtiger familienrechtlicher Fragen zulässig. Solche Ausnahmen bedürfen der gesetzlichen Regelung.

 

Informierte Zustimmung

 
Die Beachtung des Grundsatzes der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung („informierte Zustimmung“) betroffener Personen ist bei allen medizinisch-biologischen Handlungen sicherzustellen. Forschung an entmündigten oder nicht einwilligungsfähigen Personen ist nur dann zulässig, wenn diese einen eindeutigen individuellen Nutzen erwarten können oder wenn es sich um die Auswertung ohnehin anfallender Daten handelt.

 

Genetisch bedingte Krankheiten

 
Genetisch bedingte Krankheiten dürfen nicht vom allgemeinen Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

 

Präimplantationsdiagnostik (PID)

 
Im menschlichen Embryo ist von Anfang an, das heißt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle der gesamte Mensch angelegt. Deshalb ist der menschliche Embryo von Anfang an als Subjekt zu verstehen und darf niemals zum bloßen Material erniedrigt werden.
Die Präimplantationsdiagnostik zur Selektion genetisch erwünschter Embryonen ist mit der Würde des Menschen und mit dem grundsätzlichen Lebensrecht, das auch Menschen mit Behinderung einschließt, nicht vereinbar und daher zu verbieten. Die Entnahme von Stammzellen aus dem Embryo muss verboten bleiben, ebenso der Import solcher Zellen aus dem Ausland und die Forschung damit.

 

Schutz der Ungeborenen

 
Leben zu schützen ist für uns Ökologische Demokraten oberstes politisches Ziel. Lebensschutz ist für uns nicht teilbar. Deshalb setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Dem im Grundgesetz garantierten besonderen Schutz der Familie steht leider eine die Familie diskriminierende Sozial- und Steuergesetzgebung gegenüber. Diese ist dringend zu korrigieren, nicht zuletzt, um die hohe Zahl der Abtreibungen aus sozialer Not heraus zu vermeiden. Dabei spielt das starke Wohlstandsgefälle zwischen Eltern und Kinderlosen eine erhebliche Rolle. Es senkt die Bereitschaft, ein ungeplantes Kind anzunehmen. Die Politik hat dafür zu sorgen, dass eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit durch Schwangerschaft nicht mehr entsteht.

 

Schwangere in Konflikt

 
Schwangeren in Konfliktsituationen ist umfangreiche und konsequente familiäre, soziale, seelische und finanzielle Hilfe im Rahmen differenzierter Hilfsmodelle zu leisten. Konkrete Maßnahmen: Erziehungsgehalt, Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen an die tatsächlichen Kosten, angemessene Berücksichtigung der elterlichen Erziehungsleistung bei den umlagefinanzierten gesetzlichen Versicherungen.

 

Pflichtberatungsgesetz

 
Das Pflichtberatungsgesetz ist so auszugestalten, dass Beratungen wirksam auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielen und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Alternativen im Rahmen dieser Modelle eröffnet werden.

 

Aufklärung und Verhütung

 
Über Verhütungsmaßnahmen muss aufgeklärt werden. Dabei darf sich Aufklärung an Schulen nicht nur auf biologische Vorgänge beschränken, sondern muss auch zwischenmenschliche Beziehungen und das Ja zum Kind thematisieren.

 

Adoptionen

 
Adoptionen und Annahme von Pflegekindern sollen besser gefördert werden. Neu einzuführen ist die Möglichkeit der Adoption von Embryonen, die bereits aus künstlicher Befruchtung hervorgegangen sind und die der Mutter nicht mehr eingesetzt werden.

 

Pränatale Diagnose

 
Die pränatale Diagnose (PND) zur Feststellung einer Behinderung soll nur mit intensiver Beratung der Eltern und ausschließlich mit dem Ziel einer pränatalen (d.h. der Geburt vorausgehenden) oder perinatalen (d.h. den Zeitpunkt der Geburt des Kindes begleitenden) Therapie erfolgen. Nach vorgeburtlicher Vorsorgeuntersuchung darf wegen einer festgestellten Behinderung des Kindes kein Druck auf Schwangere zur Abtreibung ausgeübt werden. Kosten-Nutzen-Analysen z.B. von Krankenkassen lehnen wir entschieden ab. Ebenso verbietet sich eine Abtreibung auf Grund des Geschlechts eines Kindes. Die Ärzteschaft ist juristisch von einem allmählich entstehenden Zwang zu entlasten, der von ihnen eventuell unter Schadensersatzanspruch „die Garantie für ein gesundes Kind“ verlangt und die pränatale Diagnose zur Routineuntersuchung macht.

 

Spätabtreibungen

 
Spätabtreibungen, bei denen – nach pränataler Diagnose – behinderte Kinder bis zum 9. Monat abgetrieben werden, lehnen wir ab. Die embryopathische Indikation (bei Behinderung des Kindes) wurde zu Recht abgeschafft, weil sie grundsätzlich eine Diskriminierung behinderten Lebens bedeutete. In der Praxis wurde nun allerdings klammheimlich die abgeschaffte embryopathische Indikation in die medizinische integriert, der zu Folge die unabweisliche Gefährdung des Lebens der Mutter eine Abtötung des Fötus in jedem Entwicklungsstadium rechtfertigt. Allein die Erklärung der Mutter, das erwartete, behinderte Kind bedeute für sie eine unzumutbare Belastung im Sinne einer existenziellen Bedrohung von Leib und Leben, ist als unzulässige Ausweitung der medizinischen Indikation zu werten. Über die Erkenntnisse der modernen Embryologie und mögliche Komplikationen und Spätfolgen von Abtreibungen (Post-Abortion-Syndrom) ist breit zu informieren.

 

Aktive Sterbehilfe

 
Wir lehnen aktive Sterbehilfe sowohl mit als auch ohne Wissen und Einverständnis der/des Betroffenen ab. Alle Maßnahmen, die das Leben gezielt beendigen, sind strafrechtlich zu verfolgen. Töten auf Verlangen und Hilfe zur Selbsttötung sind Straftatbestände.

 

Sterbebegleitung

 
Alle Bemühungen, unheilbar Kranke durch lindernde Maßnahmen in ihrem Sterben zu begleiten, sind zu fördern.

 

Patientenverfügungen

 
Differenzierte Patientenverfügungen oder eine Generalvollmacht in den Händen von Angehörigen oder anderer Personen des Vertrauens die einen Verzicht auf den massiven Einsatz künstlich lebensverlängernder Maßnahmen zum Ausdruck bringen, sind zu beachten. Die Zwischenschaltung eines Konsils kann erforderlich sein, um dem Missbrauch von Stellvertreterentscheidungen vorzubeugen, besonders, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist. Die Ausstellung einer Patientenverfügung darf nicht zur Pflicht gemacht oder mit Vorteilen oder Nachteilen z.B. in Pflegeheimen oder bei Versicherungen verknüpft sein.

 

Palliativmedizin

 
Die Möglichkeiten der Palliativmedizin (Symptomkontrolle, Schmerzlinderung) sind optimal zu nutzen. Die Kompetenz in der Palliativmedizin muss in Krankenhäusern und bei Hausärztinnen und Hausärzten sowie beim Pflegepersonal wesentlich verbessert werden.

 

Gewaltkriminalität

 
Um die individuelle Gewaltkriminalität einzudämmen, muss die friedliche Bewältigung von Konflikten das vorherrschende und intensiv geübte Verhaltensmodell werden - in den Medien, in der Schule, in der Familie und ebenso in der Politik. Parallel dazu sind jedoch die Strafen bei Anwendung körperlicher Gewalt (Vergewaltigung, Mord, schwere Körperverletzung) zu verschärfen.